Preussische Landgendarmerie, Seite 3

Königlich Preussischer Landgendarm zu Fuß mit Revolver M/1883 und dem Infanterie-Offizier-Degen M/1889 (I.O.D. n/A). Undatierte Aufnahme ohne Ortsbezeichnung.

Der - vom Gendarm auf eigene Kosten erworbene  - I.O.D. durfte erst 1906 "außer Dienst" angelegt werden.
Den preussischen Gendarmen war von 1899 bis 1906 allein das als "Unteroffizierswaffe" empfundene "Seitengewehr für Fußgendarmen" vorgeschrieben.
Hinzu kam, daß sie - wie die Portepee-Unteroffiziere der Armee, Marine und Schutztruppe - bereits vorher bei jedem Dienst das Offizier-Seitengewehr führten. Geduldete Abweichungen von der Dienstvorschrift sind durchaus denkbar.








Zur Seite 1
Zur Seite 2
Zur Seite 4
Zur Seite 5
Zur Seite 6

Zurück zu Preussen

Startseite