Preussische
Landgendarmerie, Seite 3
Königlich Preussischer
Landgendarm zu Fuß mit Revolver M/1883 und dem Infanterie-Offizier-Degen M/1889 (I.O.D. n/A).
Undatierte Aufnahme ohne Ortsbezeichnung.
Der - vom Gendarm auf eigene Kosten erworbene - I.O.D. durfte
erst 1906 "außer Dienst" angelegt werden.
Den preussischen Gendarmen war von 1899 bis 1906
allein das als "Unteroffizierswaffe" empfundene "Seitengewehr für
Fußgendarmen" vorgeschrieben.
Hinzu kam, daß sie - wie die Portepee-Unteroffiziere der Armee,
Marine und Schutztruppe - bereits vorher bei jedem Dienst das
Offizier-Seitengewehr führten. Geduldete Abweichungen von der
Dienstvorschrift sind durchaus denkbar.