Pistole Roth-Sauer der Landespolizei.
Die ersten Faustfeuerwaffen der Landespolizei waren vom
Militär übernommene Armee-Revolver M/1883. Diese wurde
später
durch die Selbstladepistole Roth-Sauer im Kaliber 7,65 mm Roth-Sauer
ersetzt.
Nach der Bekleidungsvorschrift von 1907 galt: "Bewaffnung:
Mehrlade-Pistole
(vorläufig Revolver)".
Die hier abgebildete Pistole wurde vermutlich vor Jahren in
Südafrika erworben und bei der Beantwortung eines Leserbriefs im
Deutsche Waffen-Journal (DWJ 4/93) besprochen.
Um 1914 gelangten auch Pistolen 08 zur Landespolizei.
Polizeistempel auf dem Griffrücken: L.P. 106.