Pistole Roth-Sauer der Landespolizei.

Die ersten Faustfeuerwaffen der Landespolizei  waren vom Militär übernommene Armee-Revolver M/1883. Diese wurde später durch die Selbstladepistole Roth-Sauer im Kaliber 7,65 mm Roth-Sauer ersetzt. Nach der Bekleidungsvorschrift von 1907 galt: "Bewaffnung: Mehrlade-Pistole (vorläufig Revolver)".
Die hier abgebildete Pistole wurde vermutlich vor Jahren in Südafrika erworben und bei der Beantwortung eines Leserbriefs im Deutsche Waffen-Journal (DWJ 4/93) besprochen.

Um 1914 gelangten auch Pistolen 08 zur Landespolizei.

Polizeistempel auf dem Griffrücken: L.P. 106.









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